Abstimmungen September 2024: Wichtige Informationen für Hamburgerinnen und Hamburger




Im September 2024 stehen für die Hansestadt Hamburg wichtige Wahlen an. Neben der Bürgerschaftswahl und der Europawahl finden auch zahlreiche Bürgerentscheide statt. Wer in der Hansestadt wählen darf und welche Themen bei den einzelnen Abstimmungen auf dem Stimmzettel stehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei den Hamburger Bürgerschafts- und Europawahlen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Bei den Bürgerentscheiden dürfen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren abstimmen, die in Hamburg wohnen.

Welche Themen stehen auf dem Stimmzettel?

  • Bürgerschaftswahl: Bei der Bürgerschaftswahl wird das neue Hamburger Landesparlament gewählt. Die Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten, die für fünf Jahre gewählt werden.
  • Europawahl: Bei der Europawahl werden die Vertreter Deutschlands im Europäischen Parlament gewählt. Deutschland stellt derzeit 96 Abgeordnete, die für fünf Jahre gewählt werden.
  • Bürgerentscheid "Unser Hamburg - Unsere Regeln": Bei diesem Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob die Stadt Hamburg das Hamburgische Polizeigesetz ändern soll. Die Befürworter des Volksbegehrens fordern unter anderem die Abschaffung des sogenannten "Gewahrsams", die Möglichkeit zur Durchführung von Polizeieinsätzen ohne konkreten Anlass sowie die Stärkung der unabhängigen Polizeibeauftragten.
  • Bürgerentscheid "Keine Profite mit Wohnungen - Enteignung großer Wohnungskonzerne": Bei diesem Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob die Stadt Hamburg große Wohnungskonzerne enteignen soll. Die Befürworter des Volksbegehrens fordern, dass die Stadt alle Wohnungen von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen enteignet und diese Wohnungen in Gemeineigentum überführt.

Wie kann man wählen?

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal man wählen kann. Am Wahltag kann man entweder persönlich im Wahllokal wählen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können bei der zuständigen Wahlbehörde beantragt werden.

Informationen zur Wahl

Weitere Informationen zur Wahl, zu den einzelnen Abstimmungen und zu den Kandidaten finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg: www.hamburg.de/wahlen

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Am 24. September 2024 haben Sie die Möglichkeit, über die Zukunft Hamburgs mitzuentscheiden. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt aktiv mit!