Du hast auch einen PV-Vertrag mit der Energie AG abgeschlossen? Dann aufgepasst! Denn hinter den vermeintlich günstigen Konditionen verbergen sich einige böse Überraschungen.
Die Energie AG verspricht dir eine Preisgarantie für 20 Jahre. Doch was sie nicht dazu sagt: Die Garantie gilt nur für die Grundgebühr. Der eigentliche Strompreis kann sich alle drei Monate ändern – und zwar kräftig. In den letzten Jahren sind die Preise immer weiter gestiegen, sodass du heute deutlich mehr zahlst als am Anfang.
Der PV-Vertrag der Energie AG hat eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren. Wenn du den Vertrag vorzeitig kündigen möchtest, musst du eine hohe Ablösesumme zahlen. Diese kann bis zu mehrere tausend Euro betragen. Damit bist du für zwei Jahrzehnte an die Energie AG gebunden – egal, wie schlecht die Konditionen sind.
Die Vertragsbedingungen der Energie AG sind so verworren und unverständlich, dass selbst ein Jurist Mühe hat, sie zu durchschauen. Darin verstecken sich viele Fallstricke, die dir zum Verhängnis werden können.
Beispielsweise gibt es eine Klausel, wonach du für alle Schäden haftest, die durch deine PV-Anlage verursacht werden. Auch wenn du selbst nicht schuld bist, musst du zahlen. Das kann dich im Ernstfall deine Existenz kosten.
Außerdem behält sich die Energie AG das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ändern. Du hast dann keine andere Wahl, als die neuen Bedingungen zu akzeptieren – oder den Vertrag zu kündigen und die hohe Ablösesumme zu zahlen.
Fazit:
Die PV-Verträge der Energie AG sind alles andere als günstig. Sie sind voller versteckter Kosten und Fallstricke, die dir das Leben schwer machen können. Wenn du einen PV-Vertrag abschließen möchtest, solltest du dich genau informieren und die Konditionen gründlich prüfen. Andernfalls könntest du eine böse Überraschung erleben.
Hast du auch Erfahrungen mit den PV-Verträgen der Energie AG gemacht? Dann melde dich bei uns und erzähle uns deine Geschichte.
Update: Mittlerweile hat die Energie AG auf unsere Berichterstattung reagiert und einige Änderungen an ihren PV-Verträgen vorgenommen. Die Mindestlaufzeit wurde auf 15 Jahre verkürzt und die Ablösesumme reduziert. Allerdings sind die Vertragsbedingungen immer noch sehr undurchsichtig und voller Fallstricke. Daher raten wir weiterhin davon ab, einen PV-Vertrag mit der Energie AG abzuschließen.