Die KIM-Verordnung: Strenge Regeln bei der Wohnkreditvergabe




Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) der FMA (Finanzmarktaufsicht) hat seit ihrer Einführung im August 2022 für strengere Regeln bei der Vergabe von Wohnkrediten gesorgt. Diese Maßnahmen sollen die Finanzstabilität gewährleisten und Preissteigerungen am Immobilienmarkt eindämmen.

Strenge Vorgaben für Kreditnehmer

Zu den wichtigsten Vorgaben der KIM-Verordnung gehören:

  • Eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren
  • Ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 %
  • Begrenzte Ausnahmen für Personen mit höherem Einkommen oder besonderen Lebensumständen
  • Strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit und des Schuldendienstes

Diese Regeln sollen verhindern, dass Immobilienkredite in riskante Hände geraten und das Finanzsystem gefährden.

Auslaufende Verordnung im Juni 2025

Die KIM-Verordnung ist bis Juni 2025 befristet. Ob sie darüber hinaus verlängert wird, ist noch offen. Die Entscheidung darüber liegt bei der FMA, die die Wirksamkeit der Maßnahmen sowie die Marktsituation bewerten wird.

Lockerungen im Ausnahmekontingent

Im Februar 2024 hat die FMA das Ausnahmekontingent für die KIM-Verordnung gelockert. Dies bedeutet, dass Kreditinstitute in Ausnahmefällen Kredite mit einer höheren Beleihung als 80 % vergeben können. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Familien mit Kindern oder Personen mit Behinderungen.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die KIM-Verordnung hat Auswirkungen auf den Immobilienmarkt gehabt. Die strengeren Regeln haben zu einer Verlangsamung des Preisanstiegs geführt und die Kreditvergabe erschwert, insbesondere für Erstkäufer mit geringem Eigenkapital.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Auslaufen der KIM-Verordnung im Juni 2025 auf den Immobilienmarkt haben wird. Sollten die strengen Regeln wegfallen, könnte es zu einer erneuten Belebung der Kreditvergabe und einem Anstieg der Immobilienpreise kommen.