EU-Parlament Führers
EU-Parlament Führerschein
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Der EU-Führerschein: Alles, was Sie wissen müssen
Der EU-Führerschein ist ein Führerschein, der in allen Ländern der Europäischen Union (EU) anerkannt ist. Er wurde 1996 eingeführt, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern.
Wer kann einen EU-Führerschein beantragen?
Einen EU-Führerschein kann jeder beantragen, der seinen Wohnsitz in einem EU-Land hat und das Mindestalter für die Beantragung der jeweiligen Führerscheinklasse erreicht hat. Das Mindestalter variiert je nach Führerscheinklasse:
* Klasse AM (Mofas und Leichtmofas): 15 Jahre
* Klasse A1 (Leichtkrafträder): 16 Jahre
* Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW): 18 Jahre
* Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung): 24 Jahre
* Klasse B (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge): 18 Jahre
* Klasse C1 (leichte Lkw): 18 Jahre
* Klasse C (Lkw): 21 Jahre
* Klasse D1 (Kleinbusse): 21 Jahre
* Klasse D (Busse): 24 Jahre
Wie beantrage ich einen EU-Führerschein?
Um einen EU-Führerschein zu beantragen, müssen Sie Folgendes tun:
* Einen Antrag bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnsitzland stellen
* Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
* Einen Nachweis über Ihren Wohnsitz erbringen
* Die erforderliche Gebühr bezahlen
* Eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, wenn Sie noch nie einen Führerschein besessen haben
Wie lange ist ein EU-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines EU-Führerscheins variiert je nach Führerscheinklasse:
* Klasse AM: 10 Jahre
* Klasse A1, A2 und A: 15 Jahre
* Klasse B: 15 Jahre
* Klasse C, C1 und D1: 5 Jahre
* Klasse D: 5 Jahre
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Führerschein erneuert werden.
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