Geflügelpest Stallpflicht
Die Vogelgrippe ist zurück in Deutschland und sorgt für Unruhe unter Geflügelhaltern. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben viele Bundesländer eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Was bedeutet das für Hühner-, Enten- und Gänsehalter?
Die Stallpflicht schreibt vor, dass Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden darf, sondern in geschlossenen Ställen untergebracht werden muss. Das Ziel ist, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbrechen, da Wildvögel das Virus übertragen können.
Die Stallpflicht gilt in der Regel für alle Arten von Geflügel, einschließlich Hühner, Enten, Gänse und Wachteln. Sie kann für bestimmte Gebiete oder für das gesamte Bundesland verhängt werden. Die Dauer der Stallpflicht hängt vom Ausmaß des Ausbruchs und den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ab.
Was bedeutet die Stallpflicht für Geflügelhalter?
- Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Voliere gehalten werden.
- Der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbrochen werden.
- Futter und Wasser müssen im Stall bereitgestellt werden.
- Der Stall muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Personen, die mit dem Geflügel in Kontakt kommen, müssen Schutzkleidung tragen.
Was passiert, wenn die Stallpflicht nicht eingehalten wird?
Geflügelhalter, die gegen die Stallpflicht verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden. In schweren Fällen kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Es ist daher wichtig, die Stallpflicht einzuhalten, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen.
Wann wird die Stallpflicht aufgehoben?
Die Stallpflicht wird aufgehoben, wenn das Risiko einer Ausbreitung des Virus als gering eingeschätzt wird. Dies kann erfolgen, wenn keine neuen Fälle mehr auftreten oder wenn wirksame Impfstoffe verfügbar sind. Die Entscheidung, die Stallpflicht aufzuheben, liegt bei den zuständigen Behörden.