Großeltern-Karenz
Stellt euch vor: Ihr seid frischgebackene Eltern und könnt euch vor lauter Glück gar nicht retten. Doch dann kommt der Alltag mit schlaflosen Nächten und wickeln, wickeln, wickeln. Nervlich seid ihr am Ende und wünscht euch nichts sehnlicher als eine Auszeit. Da kommen doch die Großeltern wie gerufen, oder?
Großeltern-Karenz: Win-win für alle
Seit 2017 ist in Deutschland die sogenannte "Großeltern-Karenz" möglich. Das heißt: Wenn die eigenen Großeltern (oder die des Partners) das Enkelkind betreuen möchten, können sie für bis zu drei Monate Erziehungsurlaub nehmen. Die Eltern können in dieser Zeit weiterarbeiten und haben so etwas Luft zum Durchatmen.
Das hat nicht nur Vorteile für die Eltern, sondern auch für die Großeltern und natürlich das Enkelkind. Die Großeltern können so eine enge Bindung zu ihrem Enkel aufbauen und erleben noch einmal hautnah, wie es ist, kleine Kinder zu betreuen. Das hält sie jung und aktiv. Für das Enkelkind ist es eine tolle Gelegenheit, Zeit mit den Großeltern zu verbringen und von ihren Erfahrungen zu lernen.
Was muss ich beachten?
Damit ihr die Großeltern-Karenz in Anspruch nehmen könnt, müsst ihr einige Bedingungen erfüllen:
Die Großeltern müssen bei der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sein.
Die Eltern müssen berufstätig sein.
Das Kind muss unter einem Jahr alt sein.
Die Großeltern dürfen keine anderen Kinder unter drei Jahren betreuen.
Die Eltern müssen die Großeltern-Karenz bei der Krankenkasse beantragen.
Fazit
Die Großeltern-Karenz ist eine tolle Möglichkeit, um Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Sie entlastet die Eltern, stärkt die Bindung zwischen Großeltern und Enkelkind und hält letztere jung und aktiv. Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, solltet ihr diese Möglichkeit unbedingt in Erwägung ziehen.