Als du Deutscher bist und vor 1948 geboren wurdest, steht dir eine Reichsmark-Auszahlung zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1989 ein Gesetz verabschiedet, das die Rückzahlung von Reichsmark-Guthaben ermöglicht.
Um deine Reichsmark zurückzubekommen, musst du lediglich einen Antrag stellen. Das kannst du entweder online oder per Post tun. Die Bundesregierung hat ein eigenes Portal eingerichtet, auf dem du das Antragsformular herunterladen kannst.
Auf dem Antrag musst du deine persönlichen Daten angeben, sowie die Höhe deines Reichsmark-Guthabens. Du musst auch nachweisen, dass du deutscher Staatsbürger bist und vor 1948 geboren wurdest.
Sobald du den Antrag abgeschickt hast, wird er von der Bundesregierung bearbeitet. Wenn dein Antrag genehmigt wird, wird dir die Reichsmark-Auszahlung auf dein Bankkonto überwiesen.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Wert deines Reichsmark-Guthabens. Der aktuelle Umrechnungskurs liegt bei 1 Euro für 1 Reichsmark.
Wenn du also noch Reichsmark-Guthaben besitzt, solltest du dir deine Reichsmark zurückholen. Es ist ein einfacher Prozess, der dir viel Geld einbringen kann.
Wer hat Anspruch auf eine Reichsmark-Auszahlung?
Wie hoch ist die Reichsmark-Auszahlung?
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Wert deines Reichsmark-Guthabens. Der aktuelle Umrechnungskurs liegt bei 1 Euro für 1 Reichsmark.
Wie kann ich eine Reichsmark-Auszahlung beantragen?
Du kannst das Antragsformular entweder online oder per Post herunterladen. Das Antragsformular findest du auf dem Portal der Bundesregierung.
Was muss ich nachweisen, um eine Reichsmark-Auszahlung zu erhalten?