Kilometergeld: So holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht!




Sind Ihnen schon mal kräftig die Kilometer in die Beine gefahren, während Ihre Kollegen gemütlich im Büro saßen? Dann haben Sie ein Recht auf Kilometergeld – und das können Sie ganz einfach abrechnen!

Als Erstes sollten Sie ein Fahrtenbuch führen. Notieren Sie darin jeden gefahrenen Kilometer samt Datum, Ziel und Zweck der Fahrt. Das ist später wichtig für die Abrechnung mit Ihrem Arbeitgeber.

Die Höhe des Kilometergelds ist gesetzlich festgelegt. Aktuell (2023) sind das 38 Cent pro Kilometer für die ersten 200 Kilometer am Tag und 30 Cent für jeden weiteren Kilometer.

Tipp:


Wenn Sie ein Elektroauto fahren, können Sie sogar 50 Cent pro Kilometer abrechnen! Hierfür müssen Sie allerdings nachweisen, dass es sich um ein Elektroauto handelt.

Um das Kilometergeld abzurechnen, reichen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach Ihr Fahrtenbuch ein. Dieser prüft die Angaben und überweist Ihnen dann den entsprechenden Betrag.

Das Kilometergeld ist eine tolle Möglichkeit, um Ihre Fahrtkosten zu erstatten. Nutzen Sie diese Möglichkeit also unbedingt, um sich zurückzuholen, was Ihnen zusteht!

Hier noch ein paar zusätzliche Tipps für die Abrechnung von Kilometergeld:

  • Erstellen Sie das Fahrtenbuch gewissenhaft und lückenlos.
  • Bewahren Sie das Fahrtenbuch mindestens zwei Jahre lang auf.
  • Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, können Sie auch die Kosten dafür abrechnen. Reichen Sie in diesem Fall die entsprechenden Belege ein.
  • Wenn Sie Fragen zur Abrechnung von Kilometergeld haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an einen Steuerberater.

Dann viel Spaß beim Kilometergeld-Abrechnen und allzeit gute Fahrt!