Die nächsten kantonalen Wahlen in Luzern finden am 27. April 2024 statt. Gewählt werden der Regierungsrat, der Kantonsrat, das Kantonsgericht und die Staatsanwaltschaft. Dabei handelt es sich um die höchsten politischen Ämter im Kanton Luzern.
RegierungsratDer Regierungsrat ist die siebenköpfige Exekutive des Kantons Luzern. Er führt die Geschäfte des Kantons und vertritt den Kanton nach aussen. Die Mitglieder des Regierungsrats werden im Majorzverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
KantonsratDer Kantonsrat ist das 120-köpfige Parlament des Kantons Luzern. Er erlässt Gesetze, beschliesst über den Staatshaushalt und wählt den Regierungsrat und das Kantonsgericht.
KantonsgerichtDas Kantonsgericht ist das oberste Gericht des Kantons Luzern. Es urteilt in Zivil- und Strafsachen und führt die Aufsicht über die Bezirksgerichte.
StaatsanwaltschaftDie Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgungsbehörde des Kantons Luzern. Sie führt Ermittlungen durch und erhebt Anklage in Strafsachen.
WahlberechtigungWahlberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die im Kanton Luzern wohnhaft sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
WahlverfahrenDie Regierungsratsmitglieder werden im Majorzverfahren gewählt. Das heisst, es wird diejenige Person gewählt, die die meisten Stimmen erhält. Die Kantonsratsmitglieder werden im Proporzverfahren gewählt. Das heisst, die Sitze werden nach dem Verhältnis der Wählerstimmen auf die Parteien verteilt.
FristenDie Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Wahllisten sind wie folgt: