Witwenrente Schweiz




Deine Rechte und Ansprüche

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein großer Verlust. Es ist wichtig, in dieser schweren Zeit finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Witwenrente Schweiz kann dabei helfen. Hier erfährst du, wer Anspruch auf die Witwenrente hat, wie hoch sie ist und wie du sie beantragst.

Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?


  • Witwen: Ehefrauen, die ihren Ehemann durch Tod verloren haben und zum Zeitpunkt des Todes mit ihm verheiratet waren
  • Geschiedene Ehefrauen: Ehefrauen, die von ihrem Ehemann geschieden waren, aber zum Zeitpunkt des Todes noch Anspruch auf eine Altersrente hatten

Wichtig: Witwer haben nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwerrente. Diese Voraussetzungen werden in einem späteren Abschnitt behandelt.

Höhe der Witwenrente


Die Höhe der Witwenrente beträgt 80 % der Altersrente des verstorbenen Ehemanns. Die Altersrente wird auf der Grundlage des von ihm geleisteten Beitrags zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) berechnet.

Wenn der Ehemann eine Invalidenrente bezog, wird die Höhe der Witwenrente auf der Grundlage der Invalidenrente berechnet.

Antrag auf Witwenrente


Um die Witwenrente zu beantragen, musst du dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons melden. Du findest die Kontaktdaten der Ausgleichskasse hier: www.zas.admin.ch/zas/de/home/internetplattform.html

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Sterbeurkunde des Ehemanns
  • Heiratsurkunde
  • Bescheinigung über die bisher bezogenen Leistungen der IV oder AHV

Nach Eingang des Antrags wird die Ausgleichskasse deine Berechtigung prüfen und dir die Witwenrente zusprechen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schwer. Die Witwenrente Schweiz kann dazu beitragen, dass du diese Zeit finanziell etwas leichter überstehst.

Witwerrente Schweiz

Auch Witwer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente. Dies ist der Fall, wenn sie:

  • zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau mit ihr verheiratet waren
  • nicht wieder verheiratet sind
  • zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreut haben oder
  • invalid sind und zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreut haben

Die Höhe der Witwerrente beträgt 40 % der Altersrente der verstorbenen Ehefrau. Der Antrag auf Witwerrente wird bei der Ausgleichskasse des Kantons gestellt, in dem der Witwer wohnt.

Auch wenn die Witwerrente nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, ist sie eine wichtige finanzielle Unterstützung für Witwer, die sich in einer schwierigen Situation befinden.