Wohngeld: Endlich Entlastung für Mieter




Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
endlich ist es da, das langersehnte Wohngeld. Ab sofort können Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten beantragen. Das ist eine riesige Erleichterung für alle, die unter den steigenden Mieten leiden.

Ich weiß, wie schwer es für viele Menschen geworden ist, ihre Wohnung zu bezahlen. Die Mieten explodieren und das Einkommen stagniert. Da kann man schnell an seine Grenzen kommen. Deshalb bin ich so froh, dass die Regierung endlich reagiert hat.

Wie funktioniert das Wohngeld?
Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Das heißt, es muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnfläche.
  • Für einen Einpersonenhaushalt mit einem Einkommen von 1.200 Euro beträgt der Zuschuss beispielsweise 100 Euro.
  • Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem Einkommen von 2.000 Euro beträgt der Zuschuss 250 Euro.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld können alle Mieterinnen und Mieter beantragen, die ein geringes Einkommen haben. Die genauen Einkommensgrenzen hängen vom Bundesland ab.

Wichtig: Auch Studierende und Auszubildende können Wohngeld beantragen.

Wie stelle ich einen Antrag?
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Die Anträge gibt es auch online.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Antragstellung helfen. Viele Sozialverbände bieten eine kostenlose Beratung an.

Wann und wie wird das Wohngeld ausgezahlt?
Das Wohngeld wird in der Regel monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Das Wohngeld ist ein wichtiger Schritt, um die steigenden Mieten abzufedern. Ich hoffe, dass viele Menschen von dieser Unterstützung profitieren können. Denn jeder Mensch verdient ein Zuhause, das er sich leisten kann.