Zuverdienstgrenze Studienbeihilfe




Du studierst und brauchst etwas dazuzuverdienen? Dann aufgepasst! Hier erfährst du alles Wissenswerte zur Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe.

Die Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe legt fest, wie viel Geld du neben deinem Studium verdienen darfst, ohne dass dir die Studienbeihilfe gekürzt wird. Im Jahr 2023 liegt die Zuverdienstgrenze bei 15.000 Euro brutto. Das heißt, du kannst bis zu diesem Betrag dazuverdienen, ohne dass sich das auf deine Studienbeihilfe auswirkt.

Wichtig: Die Zuverdienstgrenze gilt für das gesamte Kalenderjahr, nicht nur für die Zeit des Semesters. Verdienst du also in den Semesterferien mehr als 15.000 Euro, musst du das bei der Beantragung der Studienbeihilfe angeben. Andernfalls kann dir die Beihilfe rückwirkend gekürzt werden.

Wenn du die Zuverdienstgrenze überschreitest, wird dir die Studienbeihilfe für jeden Euro, den du mehr verdienst, um 5% gekürzt. Verdienst du also beispielsweise 18.000 Euro, werden dir 3.000 Euro von der Studienbeihilfe abgezogen. Allerdings wird die Studienbeihilfe nicht komplett gestrichen, auch wenn du die Zuverdienstgrenze deutlich überschreitest.

Unser Tipp: Nutze die Zuverdienstgrenze voll aus! Je mehr du dazuverdienst, desto weniger musst du dir Sorgen um deine finanzielle Situation machen. Allerdings solltest du darauf achten, dass du dein Studium nicht vernachlässigst. Schließlich willst du ja auch erfolgreich abschließen.

  • 2023 liegt die Zuverdienstgrenze bei 15.000 Euro brutto.
  • Die Zuverdienstgrenze gilt für das gesamte Kalenderjahr.
  • Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze wird die Studienbeihilfe um 5% pro Euro gekürzt.
  • Die Studienbeihilfe wird jedoch nicht komplett gestrichen.

Fazit: Die Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe ermöglicht es dir, dir etwas dazuzuverdienen, ohne dass du dir Sorgen um deine Studienbeihilfe machen musst. Nutze die Zuverdienstgrenze voll aus, aber vernachlässige dabei nicht dein Studium.